| WAZV
Apfelstädt-Ohra
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Aufgaben
Der Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra
besteht seit dem 01.01.1993.
Der Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra
hat entsprechend seiner Satzung im
Verbandsgebiet die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung durchzuführen.
Die nachfolgend aufgeführten Aufgaben hat er unter Einhaltung aller
gesetzlichen Vorschriften ständig zu gewährleisten:
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Trinkwasser
an den festgelegten Übergabestellen aus dem Netz der Thüringer Fernwasserversorgung
- Anstalt des öffentlichen Rechts - zu übernehmen, in eigenen Verbandsanlagen zu speichern
und weiterzuleiten und an die Endverbraucher in den Städten und Gemeinden
zu übergeben.
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Das
Trinkwasser qualitativ (TWVO) und quantitativ unter Beachtung der
technischen Regeln an die Endverbraucher (Kunden) in den Städten und
Gemeinden zu verteilen.
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Die
Verbandsanlagen für die Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung
des Trinkwassers zu betreiben, instand zu halten und bei Bedarf zu erneuern
und zu erweitern.
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Das im
Verbandsgebiet anfallende Abwasser nach § 58 des Thüringer Wassergesetzes
zu beseitigen, d. h. abzuleiten, zu behandeln (reinigen) sowie schrittweise
alle hierzu erforderlichen Anlagen zu errichten und zu betreiben. Zur
Abwasserbeseitigungspflicht des Verbandes gehören auch die Entsorgung und
Behandlung des Fäkalschlammes aus den Kleinkläranlagen (nach DIN 4261) und
abflusslosen Gruben.
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Der
Zweckverband berät die Verbandsmitglieder in allen Fragen der
Wasserbereitstellung und der Abwasserbeseitigung.
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