Inhalt:

zv-ao.gif (1939 Byte)Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra
WAZV Apfelstädt-Ohra


Satzungen

Hinweise zu den hier vorliegenden Satzungen und Gesetzestexten 

Die vorliegende Sammlung enthält die gültigen Satzungen des Wasser- und 
Abwasserzweckverbandes in der aktuellen Textfassung als PDF-Dateien. 

Nach einem allgemeinen Hinweis und dem Titel der Satzung/Verordnung folgt 
immer ein Einleitungssatz, in dem die gesetzlichen Grundlagen für den Erlass 
genannt werden. Danach folgt der eigentliche Satzungs-/Verordnungstext, in 
den sämtliche Änderungen seit dem Erlass der ursprünglichen Satzung/
Verordnung eingearbeitet sind.

Satzungen können nur durch Satzung geändert werden!

Es existieren ggf. zu einer Satzung/Verordnung eine Reihe von
Änderungssatzungen/-verordnungen. Um Ihnen die Mühsal des Einordnens dieser
Änderungen in den Ursprungstext zu ersparen, finden Sie in dieser
Sammlung "nur" Textfassungen in der o.g. Form vor (inkl.
eingearbeitete Änderungen).


Der letzte Paragraf in der Satzung ist der Paragraf "In-Kraft-Treten". Hier 
wird angegeben, wann die Satzung in Kraft trat und ggf. welche Paragrafen oder
Satzung mit welchem Datum außer Kraft gesetzt wurden.
Auf den Inhalt dieses Paragrafen wurde bewusst an dieser Stelle verzichtet, da dieser
bei jeder Satzungsänderung / -neufassung betroffen ist und an dieser Stelle zur
Unübersichtlichkeit bzw. Unkorrektheit führen würde. Ausnahme bilden hier nur die
gerade beschlossenen und veröffentlichten Neufassungen der Beitrags- und 
Gebührensatzungen.


Existieren zu einer Satzung/Verordnung Änderungssatzungen/-verordnungen, so sind
diese nach dem Paragraph "In-Kraft-Treten" in Form einer Tabelle aufgelistet.
Die Tabelle enthält in chronologischer Folge alle Satzungs-/Verordnungsänderungen 
mit Titel der Satzung/Verordnung, Fundstelle (Erscheinungstermin des Amtsblattes 
mit der Bekanntmachung), die geänderten Paragraphen und die Art der Änderung.
Unter "Fundstelle" ist das Amtsblatt aufgeführt, in dem die jeweilige
Änderungssatzung/-verordnung im Originaltext nachgelesen werden kann.

Die Originalsatzungen können am Sitz des Zweckverbandes während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.

 

 


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