Bekanntmachung Förderung von Kleinkläranlagen

Bekanntmachung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt – Ohra im Zusammenhang mit der Änderung der Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen vom 03.11.2015

 Der Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt – Ohra gibt als kommunaler Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung jährlich in seinem Zuständigkeitsbereich öffentlich bekannt, dass er für die Gebiete, in denen der Anschluss der Grundstücke an eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage gemäß Abwasserbeseitigungskonzept von 2014 dauerhaft nicht vorgesehen ist, Anträge auf Fördermittel für Kleinkläranlagen privater und sonstiger Bauherren entgegennimmt.

Nicht zuwendungsfähig nach dieser Richtlinie sind Aufwendungen für Kleinkläranlagen für die abwassertechnische Ersterschließung von Grundstücken.

Aus der Sicht des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt – Ohra ist in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Gotha der gesamte Einzugsbereich des Zweckverbandes förderfähig. Für die Bearbeitung eines Fördermittelantrages ist die Thüringer Aufbaubank zuständig. Entsprechende Formulare finden Sie unter http://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Foerderung-von-Kleinklaeranlagen-KKA-im-Freistaat-Thueringen#download. Hier sind auch alle Unterlagen aufgelistet, die der Antragstellung beizufügen sind.

Als Ansprechpartnerin beim Wasser- und Abwasserzweckverband ist unsere Mitarbeiterin,

Frau Ute Klein, Tel.: 03624 – 31703-23 bzw. 0172 – 79 48 317 zuständig.

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt – Ohra wird als Aufgabenträger gegenüber dem Antragsteller beratend und gegenüber der Thüringer Aufbaubank vorschlagend tätig.

Über die Vergabe von Fördermitteln entscheidet die Thüringer Aufbaubank.

Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht jedoch nicht.

gez. Chowanietz

Werkleiter