Wasserversorgung für die Hirzbergsiedlung bleibt erhalten

Aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Verwaltungsgerichts Weimar vom 30.07.2020 bleibt die Trinkwasserversorgung für das o.g. Gebiet, vorerst befristet bis zum 30.04.2021, erhalten.

Das Gericht hat jedoch auch ausgeführt, dass es zur Lösung der Problematik auch der Mitwirkung der Bewohner des Gebietes Am Hirzberg bedarf, die von deren Seite letztlich auf Beiträge zur Beseitigung dieser provisorischen und veralteten Erschließungssituation hinausläuft.

Das Gericht hat von der Möglichkeit einer Befristung gebraucht gemacht, um ein „Ausruhen“ auf einer nunmehr wieder sichergestellten Wasserversorgung zu verhindern.