Abwasser

Abwasser ist nach § 54 (1) WHG (Wasserhaushaltsgesetz)

  1. das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie
  2. das von Niederschlägen aus dem Bereich von Bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser).

Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.

Die Ableitung der Abwässer erfolgt über ein langes Netz an unterirdischen Kanälen (Entwässerung), um schließlich in einer Kläranlage (Luftbild Kläranlage Hohenkirchen) gemäß dem Stand der Technik gereinigt und wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt zu werden.

100204 Wasserbote #8 Kläranlage Ohrdruf 007

Frisches Abwasser erkennt man an seiner trüben, grau-gelblichen Färbung. Auf seinem Weg zur Kläranlage durchläuft es viele Abwasseranlagen, folgen Sie ihm.

Hinweis zur Fäkalschlammentsorgung