Aufgaben

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra sichert  laut  Satzung im Verbandsgebiet die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

Unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften hat er:

1. Trinkwasser an den festgelegten Übergabestellen aus dem Netz der Thüringer Fernwasserversorgung – Anstalt des öffentlichen Rechts – zu übernehmen, in eigenen Verbandsanlagen zu speichern und an die Endverbraucher in den Städten und Gemeinden weiterzuleiten.

2. Trinkwasser qualitativ (TWVO) und quantitativ unter Beachtung der technischen Regeln an die Endverbraucher (Kunden) in den Städten und Gemeinden zu verteilen.

3. die Verbandsanlagen für die Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung des Trinkwassers zu betreiben, instand zu halten und bei Bedarf zu erneuern und zu erweitern.

4. das im Verbandsgebiet anfallende Abwasser nach § 58 des Thüringer Wassergesetzes zu beseitigen, d. h. abzuleiten, zu behandeln (reinigen) sowie schrittweise alle hierzu erforderlichen Anlagen zu errichten und zu betreiben. Zur Abwasserbeseitigungspflicht des Verbandes gehören auch die Entsorgung und Behandlung des Fäkalschlammes aus den Kleinkläranlagen (nach DIN 4261) und abflusslosen Gruben.

Der Zweckverband berät die Verbandsmitglieder in allen Fragen der Wasserbereitstellung und der Abwasserbeseitigung.